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Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 30.10.2019 eine öffentliche Ausschreibung für die Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben, aber kein Gesetz auf den Weg gebracht – es geht also nicht um ein „Abschaffungs-Gutachten!“!

Das Rechtsgutachten soll das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU/SPD sieht vor, dass „das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen“ ist.
Von vielen zu untersuchenden Aspekten zum Heilpraktikerrecht ist die „Abschaffungsfrage“ in der Rechtsgutachten-Anforderung nur ein zu untersuchender Punkt.
Diese Überprüfung wird nun durch das Gutachten auf den Weg gebracht.
Das Ergebnis ist derzeit offen.
Die Landesgesundheitsminister-Konferenz tagt voraussichtlich im Juni 2020 in Berlin zum Thema.

In jedem Fall wissen wir dann aber, auf was wir uns einstellen müssen und wie wir konkret reagieren können.
Schon seit Jahren unterstützt der FVDH die juristischen Aktivitäten der Freien Heilpraktiker (FH), Düsseldorf in Kooperation und Absprache, sodass wir bestens auf Widersprüche und Eingaben bis hin zum Bundesverfassungsgericht vorbereitet sind.

Wir sind „am Ball“ und werden Sie weiterhin unterrichten

Siegfried Schierstedt
Matthias Mertler
Vorstand FVDH