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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gem. Stellungnahme von Prof. Dr. Gerhard Hücker / Hygienegutachter handelt

„…es sich mithin um eine gewerberechtliche Regelung … die nicht durch die zur konkreten Gefahrenabwehr bestimmte bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist.
Damit entspricht die hessische Infektionshygieneverordnung nicht dem geltenden Recht und ist verfassungswidrig.“

„Bezeichnenderweise Weise findet sich deshalb auch in keinem anderen Bundesland eine entsprechende Regelung, die an § 17 Abs. 4 IfSG als bundesrechtliche Ermächtigungsform anknüpft.“

„…ist also festzustellen, dass sich die zuständige Behörde mit der Verbindlicherklärung des Leitfadens für den öffentlichen Gesundheitsdienst offenkundig außerhalb der ihr zustehenden Befugnisse bewegt. Der Leitfaden ist daher nicht verbindlich.“

„Die hessischen Regelungen widersprechen auch fachlich den bundesrechtlichen Vorschriften.“

Prof. Dr. Gerhard Hücker / Admanum GmbH, Kelkheim hat als langjährig tätiger Hygienefachmann die Hessische Infektionshygieneverordnung begutachtet und kommentiert.
Seine komplette kritische Stellungnahme können Sie mit entsprechendem Stichwort anfordern unter info@fvdh.de

Wenn Sie Post von einem der über 20 (!) Gesundheitsämter in Hessen bekommen, müssen diese Anfragen und Aufforderungen beantwortet werden!

Um Zeit zu gewinnen, fordern Sie dort bitte umgehend die Seminarinhalte, den Stundenaufwand und die Qualifikation des Seminarleiters an und setzen sich mit uns in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Zu individuellen Anfragen steht Ihnen Herr Mertler unter   mmertler@fvdh.de   zu Verfügung.

Prof. Hücker bietet eine kompetente Online-Hygiene-Schulung an, die wir prinzipiell empfehlen. Sobald er seine bundesweit gültige Zertifizierung bekommen hat, wird der FVDH eine Kooperation mit ihm vereinbaren, sodass unsere Mitglieder entsprechende Preisnachlässe erhalten.
Siegfried Schierstedt
Matthias Mertler
Vorstände des FVDH e.V.