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Aktuelles Aktuelles

Der neue Bundestag wurde im Februar gewählt und trat am 25.03.2025 zum ersten Mal zusammen. Die neue Bundes-Gesundheitsministerin ist Nina Warken, CDU. Sie ist seit 2013 im Deutschen Bundestag und Vorsitzende der Frauen-Union der CDU.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages wählte am 21.05.2025 die Bundestagsabgeordnete und Dipl.-Volkswirtin Dr. Tanja Machalat, SPD zur Vorsitzenden.

Im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD werden keine neuen Regelungen zum Heilpraktikerberuf genannt.
In der Agenda zur Reform des Gesundheitsbereiches steht (glücklicherweise) das Thema Neuordnung des Heilpraktiker-Gesetzes nicht an erster Stelle.
Die Themen Pflege-, Krankenkassen- und Krankenhaus-Finanzierung erfordern ja auch sehr viel mehr Aufmerksamkeit…

Gegner und Befürworter des Heilpraktiker-Berufes gibt es in allen Parteien.
Viele Gegner zeichnen sich leider durch Unkenntnis unserer Arbeit am Patienten und den Rechtsgrundlagen aus, was in der Vergangenheit auch zu unglaublichen Diffamierungskampagnen über die Medien geführt hat.

Ein 2023 vom BMG in Auftrag gegebenes und von HP-Verbänden unterstütztes empirisches Gutachten zur Information von Politik und Verwaltung wurde im Oktober 2024 dem BMG übergeben – aber noch nicht veröffentlicht. Ob sich daraus Konsequenzen für einen Regelungsbedarf des HP-Berufes ergeben, ist eher unwahrscheinlich.
Das 2021 vom Gesundheitsministerium und den HP-Berufsverbänden in Auftrag gegebene Rechtsgutachten besagt, dass der HP-Beruf verfassungsrechtlich eindeutig geschützt und somit ein Berufsverbot vom Tisch ist!

Unsere Forderungen zur Berufsausübung werden wir nach wie vor bei jeder Gelegenheit wieder „auf den Tisch“ bringen:

  • Erhalt der umfangreichen Erfahrungsheilkunde in komplementären, homöopathischen, phytotherapeutischen und zahlreichen anderen komplementären Bereichen. Insbesondere deshalb, weil die Schulmedizin (besser: die Universitätsmedizin) diese Verfahren ignoriert bzw. gem. unserer Erfahrungen im Alltagsbetrieb halbherzig kopiert und mit ausbleibenden Therapieerfolgen eher noch schadet…
  • Keine Notwendigkeit einer universitären „Aufwertung“ des HP. Die seit Dez. 2017 bundesweit geltenden Leitlinien zur Überprüfung von HP-Anwärtern sind in §2 des HP-Gesetzes geregelt und für HP-Ausbildungseinrichtungen bindend.
  • Wir sind keine Partner der Kassenmedizin und wollen das auch nicht. Da unsere Patienten millionenfach gem. ihrer freien und individuellen Entscheidung die Behandlungskosten selber bezahlen, verursachen wir auch keine allgemein umlegbaren Kosten bei den GKV.