Aktuelle FVDH News
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der diskreditierende TV-Panorama-Beitrag vom 31.10.2019 hat nun doch ein „Nachspiel“:Unser Koop-Partner, der Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. (FH) hat ein anwaltliches Schreiben an die Panorama-Redaktion gesandt, welches wir vom FVDH vollumfänglich und ausdrücklich unterstützen: „PANORAMA: SCHWERWIEGENDE RECHERCHEFEHLER UND ZAHLREICHE INHALTLICHE MÄNGEL Wir veröffentlichen das anwaltliche Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. R. Sasse im … Weiterlesen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 30.10.2019 eine öffentliche Ausschreibung für die Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben, aber kein Gesetz auf den Weg gebracht – es geht also nicht um ein „Abschaffungs-Gutachten!“!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist am 15.08.2019 per Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.
Es enthält eine Änderung, die sich auf naturheilkundliche Eigenblutbehandlungen auswirkt:
am 13. und 14.06.2020 Ort: Kongresszentrum (Gartenhalle), Festplatz 9, 76137 Karlsruhe Organisation 2020:FVDH e.V.Weseler Str. 19-21, 48151 MünsterTel.: 0251-136886e-mail: karlsruhe2020@ddh-online.de Den Flyer mit dem Programm finden Sie im Anhang Der Deutsche Heilpraktikertag ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der im DDH – Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände organisierten Heilpraktiker-Berufsverbände. Träger des Gemeinschaftstages und des DDH – Dachverbandes sind folgende Berufsverbände:Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. … Weiterlesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gem. Stellungnahme von Prof. Dr. Gerhard Hücker / Hygienegutachter handelt
„…es sich mithin um eine gewerberechtliche Regelung … die nicht durch die zur konkreten Gefahrenabwehr bestimmte bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist.
Damit entspricht die hessische Infektionshygieneverordnung nicht dem geltenden Recht und ist verfassungswidrig.“
„Bezeichnenderweise Weise findet sich deshalb auch in keinem anderen Bundesland eine entsprechende Regelung, die an § 17 Abs. 4 IfSG als bundesrechtliche Ermächtigungsform anknüpft.“
„…ist also festzustellen, dass sich die zuständige Behörde mit der Verbindlicherklärung des Leitfadens für den öffentlichen Gesundheitsdienst offenkundig außerhalb der ihr zustehenden Befugnisse bewegt. Der Leitfaden ist daher nicht verbindlich.“
„Die hessischen Regelungen widersprechen auch fachlich den bundesrechtlichen Vorschriften.“
Weitere Ausführungen finden Sie im Mitgliederbereich.
Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung Herrn Mertler und Herrn Schierstedt für die nächste Wahlperiode mit absoluter Mehrheit als FVDH-Vorstand wieder gewählt.
Diese finden Sie im Mitgliederbereich unter AMK.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,
am 6.7.2018 erhielten wir von der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker – AMK -nachfolgende Mitteilung:
Für Mitglieder im Mitgliederbereich nachzulesen.

