Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
gerade erhalten wir über den FH das Urteil. Wir haben den ersten Schritt gewonnen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Versagungsverfügung für unrechtmäßig erklärt.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage in Sachen Eigenbluttherapie erfreulicherweise stattgegeben.
Über Inhalt und Folgen dieser Entscheidung informieren wir Sie nach sorgfältiger Beratung mit unserem Rechtsanwalt.
Beachten Sie bitte: Ein Gerichtsurteil bindet nach Rechtskraft nur die beteiligten Parteien und hat keine direkten Auswirkungen auf Dritte. Rechtsanwalt Dr. Sasse hat gerade in seinem Newsletter einen ausführlichen Bericht zum Prozess und dem Urteil veröffentlicht.
Hier der Link :
Zeitnah wird von ihm geprüft, welche Konsequenzen das Urteil für Heilpraktiker für die Anwendung von Eigenblutbehandlung haben wird.
Dieses Verfahren wurde unterstützt von FH-Freie Heilpraktiker e.V., FVDH-Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V., UDH-Union Deutscher Heilpraktiker e.V. und Lachesis e.V.
Mit kollegialen Grüßen
Siegfried H.W. Schierstedt
Matthias Mertler
Vorstand FVDH

