zur Zeit gehen wir davon aus, dass Sie nach wie vor praktizieren dürfen.
Auf unsere Nachfrage beim Gesundheitsamt haben wir bis jetzt noch keine Nachricht erhalten.
Sollten sich Änderungen ergeben, informieren wir sie sofort.
Aktuelle Erlass-Infos vom 22.03.2020 Abends
NRW: Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitreichendes-kontaktverbot-und-weitere-massnahmen-zur

