Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das von Juraprofessor Christof Stock für das Bundesgesundheitsministerium erarbeitete “Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht” ist seit einigen Tagen ohne große Pressemitteilung / Ankündigung zugänglich.
Das Gutachten umfasst über 300 Seiten komplexe juristische “Kost” und bedarf also einer gründlichen Auseinandersetzung mit den darin thematisierten Bereichen.
Als schnelles Fazit kann gesagt werden: der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass es für die Abschaffung des Heilpraktikerberufes derzeit weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage gebe.
Eine Sorge, die in der Heilpraktikerschaft viele bewegt hat, obgleich es nach der verfassungsrechtlichen Systematik offensichtlich ist, dass eine solche Abschaffung einen massiven Eingriff in die Berufswahlfreiheit bedeuten würde. Und dafür bedarf es schon sehr schwerwiegender Gründe, die hinsichtlich unseres Berufsstandes nicht vorliegen.
Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Wochen eine Veröffentlichungswelle beginnt, in der wie üblich eine Vielzahl selbsternannter Jurist*innen ihre Kommentare abgeben.
Lassen Sie sich nicht verwirren:
Wir werden uns – wie schon mehrfach angekündigt – erst äußern, wenn fundierte Aussagen möglich sind. Nur das halten wir für seriös!
Fundierte Aussagen sind aber erst möglich, wenn das Gutachten von unserer Seite juristisch durchgearbeitet ist.
Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg in der Praxis
Siegfried Schierstedt
Vorstand FVDH e.V.
Leiter der Geschäftsstelle
Matthias Mertler
Vorstand FVDH e.V.
Bundesfachfortbildungsleiter

