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Aktuelles Aktuelles

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 

für geimpfte KollegInnen und geimpftes Praxis-Personal ist z.Zt. ein Test zweimal wöchentlich notwendig, der auch in Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen kann.
Bei ungeimpften Therapeuten ist der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltests erforderlich!

Für Besucher (Patientenbegleitung, Briefträger, Paketdienst…), die die Praxis nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten, gilt die Testpflicht nicht.

Da auch HP verpflichtet sind, der zuständigen Behörde auf deren Anforderung Auskunft über den Impf- und Test-Status der in der Praxis beschäftigten Personen zu geben, sind auch die Inhaber von HP-Praxen verpflichtet, die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch Nachweiskontrollen zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. 

Das Team des FVDH wünscht Ihnen angenehme Feiertage

Siegfried Schierstedt    
Vorstand FVDH e.V.    .
Leiter der Geschäftsstelle    

Matthias Mertler
Vorstand FVDH e.V.
Bundesfachfortbildungsleiter