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Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Neuordnung des Tierarzneimittelrechts wurde im Eiltempo beschlossen.
Bundesrat und Bundestag haben in der letzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode – den Weg für das neue Tierarzneimittelgesetz frei gemacht. Es wird am 28. Januar 2022 in Kraft treten. Von diesem Tag an gilt auch eine EU-Verordnung, die EU-weit das Recht für Tierarzneimittel neu regelt. Bei der Verabschiedung wurden auch die letzten Änderungswünsche des Gesundheitsausschusses des Bundestages berücksichtigt.
Der Bundestag hat nunmehr das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) doch beschlossen. Einen Tag später folgte der Bundesrat. Mit den letzten Änderungen aus dem Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden auch einige praxisbezogene Forderungen der Tierärzte erfüllt. Das neue Gesetz tritt am 28. Januar 2022 in Kraft. Ab diesem Tag gilt auch die EU-Verordnung (EU) 2019/6. Wohl angesichts dieses Zeitdrucks sowie der zu Ende gehenden Legislaturperiode wurde das neue Gesetz nur gut fünf Monate nach dem ersten Entwurf beschlossen. Mit dem TAMG werden die deutschen Regelungen an diese EU-Vorschrift angepasst. Das TAMG verweist vielfach auf die EU-Verordnung, sodass künftig beide Regelwerke zusammen herangezogen werden müssen, wenn es um Arzneimittel für Tiere geht.
Bei den letzten Änderungsvorschlägen des Gesundheitsausschusses des Bundestags ging es insbesondere um die Zulassung des innerdeutschen Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln für bestimmte Heimtierarten, beispielsweise Ziervögeln, Zierfischen und Tieren in Terrarien. Dieser Versand soll künftig unter engen Bedingungen zulässig sein, sofern das Bundeslandwirtschaftsministerium die Einzelheiten in einer Verordnung regelt. Für einen nahtlosen Übergang müsste das Ministerium bis zum 28. Januar eine solche Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Ob die im Gesetz vorgesehene Ausnahme vom Versandverbot für Rx-Tierarzneimittel bis dahin wirksam ist, bleibt also noch offen. Das generelle Versandverbot für Tierarzneimittel wird hingegen am 28. Januar 2022 in Kraft treten.
Praxisgerechte Erleichterungen für Zubereitungen:
Mit den letzten Änderungen des Entwurfs wird auch klargestellt, dass Tierärzte mit einer tierärztlichen Hausapotheke unter eng gefassten Bedingungen weiterhin keine Herstellungserlaubnis zur Zubereitung von Arzneimitteln für von ihnen behandelten Tiere benötigen. Dies zielt beispielsweise auf Mischspritzen, wie sie insbesondere bei Narkosen üblich sind. Die Ausnahme gilt auch, wenn die Arzneimittel unter Aufsicht der Tierärzte angewendet werden. Dies betrifft beispielsweise die Fernimmobilisation mit Gewehren bei Zootieren.
Link: Tierheilpraktiker und § 50 zum Gesetzentwurf
https://api.interness.de/145/assets/ma09l70i3k00owkg
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Siegfried H.W. Schierstedt
Matthias Mertler
Vorstand
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das Bundesgesundheitsministerium hat die HP-Verbände angeschrieben und um Stellungnahme zu einem Fragenkatalog gebeten.
Die Bearbeitung und Beantwortung durch das BMG wird sich wohl bis Ende des Jahres hinziehen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Gem. BMG:
„Mit dem Rechtsgutachten ist eine Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechts geschaffen worden. In diesen Prozess sind wir mit den Ländern, die eng in das weitere Verfahren eingebunden werden sollen, bereits eingestiegen. Nunmehr möchten wir auch die fachlich von dieser Thematik betroffenen Verbände in die Diskussion einbeziehen. Angesichts der Komplexität des Themas, die auch im Gutachten deutlich wird, wollen wir uns zu Beginn des Diskussionsprozesses zunächst auf wesentliche Grundsatzfragen konzentrieren, die wir in einem Fragenkatalog zusammengestellt haben und als Anlage beifügen. Wir bitten Sie um Ihre Einschätzungen zu diesen Fragen möglichst bis zum 20. August 2021… Vorsorglich informieren wie Sie, dass über die weitere Gestaltung des Diskussionsprozesses – auch mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl – erst im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren entschieden werden wird.“
Bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund
Siegfried Schierstedt
Vorstand FVDH e.V.
Leiter der Geschäftsstelle
Matthias Mertler
Vorstand FVDH e.V.
Bundesfachfortbildungsleiter
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
elektrisch verstellbare Therapieliegen bergen u.U. erhebliche Sicherheitsrisiken:
Quetschungen im Hubmechanismus und eingeklemmte Beine zwischen Bedienelement und Liegenrahmen…
Die obersten Landesbehörden für Medizinprodukte sowie das BfArM fordern verschärfte Maßnahmen und Sicherheitskomponenten bei solchen Liegen, die fachgerecht repariert oder nachgerüstet werden sollten.
Neue Liegen müssen über eine konstruktive Sicherheit verfügen, die Bedienfehler ausschließt.
Aus haftungsrechtlichen Gründen sollten Nachrüstungen nur durch den Hersteller bzw. autorisierten Fachfirmen durchgeführt werden.
Quelle: BGW magazin
Nähere Informationen unter www.bgw-online.de/therapieliegen
Alles Gute und eine angenehme Sommerzeit
Siegfried Schierstedt
Vorstand FVDH e.V.
Leiter der Geschäftsstelle
Matthias Mertler
Vorstand FVDH e.V.
Bundesfachfortbildungsleiter
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das von Juraprofessor Christof Stock für das Bundesgesundheitsministerium erarbeitete “Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht” ist seit einigen Tagen ohne große Pressemitteilung / Ankündigung zugänglich.
Das Gutachten umfasst über 300 Seiten komplexe juristische “Kost” und bedarf also einer gründlichen Auseinandersetzung mit den darin thematisierten Bereichen.
Als schnelles Fazit kann gesagt werden: der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass es für die Abschaffung des Heilpraktikerberufes derzeit weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage gebe.
Eine Sorge, die in der Heilpraktikerschaft viele bewegt hat, obgleich es nach der verfassungsrechtlichen Systematik offensichtlich ist, dass eine solche Abschaffung einen massiven Eingriff in die Berufswahlfreiheit bedeuten würde. Und dafür bedarf es schon sehr schwerwiegender Gründe, die hinsichtlich unseres Berufsstandes nicht vorliegen.
Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Wochen eine Veröffentlichungswelle beginnt, in der wie üblich eine Vielzahl selbsternannter Jurist*innen ihre Kommentare abgeben.
Lassen Sie sich nicht verwirren:
Wir werden uns – wie schon mehrfach angekündigt – erst äußern, wenn fundierte Aussagen möglich sind. Nur das halten wir für seriös!
Fundierte Aussagen sind aber erst möglich, wenn das Gutachten von unserer Seite juristisch durchgearbeitet ist.
Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg in der Praxis
Siegfried Schierstedt
Vorstand FVDH e.V.
Leiter der Geschäftsstelle
Matthias Mertler
Vorstand FVDH e.V.
Bundesfachfortbildungsleiter

