Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe Mitglieder
gerne möchten wir Sie auf den Zertifikatskurs „Fachkraft für tiergestützte Therapie und Pädagogik“ aufmerksam machen, den die Hochschule Niederrhein ab Januar 2025 erneut anbietet.
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gerne möchten wir Sie auf den Zertifikatskurs „Fachkraft für tiergestützte Therapie und Pädagogik“ aufmerksam machen, den die Hochschule Niederrhein ab Januar 2025 erneut anbietet.
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Neuordnung des Tierarzneimittelrechts wurde im Eiltempo beschlossen.
Bundesrat und Bundestag haben in der letzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode – den Weg für das neue Tierarzneimittelgesetz frei gemacht. Es wird am 28. Januar 2022 in Kraft treten. Von diesem Tag an gilt auch eine EU-Verordnung, die EU-weit das Recht für Tierarzneimittel neu regelt. Bei der Verabschiedung wurden auch die letzten Änderungswünsche des Gesundheitsausschusses des Bundestages berücksichtigt.
Der Bundestag hat nunmehr das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) doch beschlossen. Einen Tag später folgte der Bundesrat. Mit den letzten Änderungen aus dem Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden auch einige praxisbezogene Forderungen der Tierärzte erfüllt. Das neue Gesetz tritt am 28. Januar 2022 in Kraft. Ab diesem Tag gilt auch die EU-Verordnung (EU) 2019/6. Wohl angesichts dieses Zeitdrucks sowie der zu Ende gehenden Legislaturperiode wurde das neue Gesetz nur gut fünf Monate nach dem ersten Entwurf beschlossen. Mit dem TAMG werden die deutschen Regelungen an diese EU-Vorschrift angepasst. Das TAMG verweist vielfach auf die EU-Verordnung, sodass künftig beide Regelwerke zusammen herangezogen werden müssen, wenn es um Arzneimittel für Tiere geht.
Bei den letzten Änderungsvorschlägen des Gesundheitsausschusses des Bundestags ging es insbesondere um die Zulassung des innerdeutschen Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln für bestimmte Heimtierarten, beispielsweise Ziervögeln, Zierfischen und Tieren in Terrarien. Dieser Versand soll künftig unter engen Bedingungen zulässig sein, sofern das Bundeslandwirtschaftsministerium die Einzelheiten in einer Verordnung regelt. Für einen nahtlosen Übergang müsste das Ministerium bis zum 28. Januar eine solche Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Ob die im Gesetz vorgesehene Ausnahme vom Versandverbot für Rx-Tierarzneimittel bis dahin wirksam ist, bleibt also noch offen. Das generelle Versandverbot für Tierarzneimittel wird hingegen am 28. Januar 2022 in Kraft treten.
Praxisgerechte Erleichterungen für Zubereitungen:
Mit den letzten Änderungen des Entwurfs wird auch klargestellt, dass Tierärzte mit einer tierärztlichen Hausapotheke unter eng gefassten Bedingungen weiterhin keine Herstellungserlaubnis zur Zubereitung von Arzneimitteln für von ihnen behandelten Tiere benötigen. Dies zielt beispielsweise auf Mischspritzen, wie sie insbesondere bei Narkosen üblich sind. Die Ausnahme gilt auch, wenn die Arzneimittel unter Aufsicht der Tierärzte angewendet werden. Dies betrifft beispielsweise die Fernimmobilisation mit Gewehren bei Zootieren.
Link: Tierheilpraktiker und § 50 zum Gesetzentwurf
https://api.interness.de/145/assets/ma09l70i3k00owkg
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Siegfried H.W. Schierstedt
Matthias Mertler
Vorstand
zur Zeit gehen wir davon aus, dass Sie nach wie vor praktizieren dürfen.Auf unsere Nachfrage beim Gesundheitsamt haben wir bis jetzt noch keine Nachricht erhalten. Sollten sich Änderungen ergeben, informieren wir sie sofort. Aktuelle Erlass-Infos vom 22.03.2020 Abends NRW: Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann … Weiterlesen
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